Lebensretter

Heute durfte ich unverhofft wenn vielleicht auch nicht zum Lebensretter, dann zumindest zum Retter der körperlichen Unversehrtheit eines Radfahrers werden. Dies gelang mir dadurch, daß ich schon per se Radfahrer in meiner Reichweite als Idioten einstufe. Sind sie es dann doch nicht, ist alles gut, weil sie sich ordnungsgemäß verhalten oder zumindest aufpassen. Trifft meine Vermutung zu, dann passiert auch nichts, denn dann passe ich auf. Worum ging es:
Ich kam heute früh auf der Försterlingstraße fahrend an der Straße des 17. Juni an, wo sich zur Zeit wegen einer Umleitung eine Bau-Ampel befindet. An dieser stand ich also und blinkte rechts. So knapp 10 Sekunden später schlängelte sich ein Radfahrer rechts an mir vorbei und stellte sich Front an Front neben mir auf. Würde ich ihn für einen Verkehrsteilnehmer mit Übersicht halten, hätte ich angenommen, daß er ebenfalls nach rechts will und deshalb in gleichzeitigem Abbiegen kein Problem sieht. So hätte ich das auch gesehen, wenn ich mich nicht gefragt hätte, warum ausgerechnet dieser Mann zu der einstelligen Prozentzahl mitdenkender Radfahrer gehören sollte. Deshalb lenkte ich nach dem Anfahren nicht ein und – siehe da: Man fuhr geradeaus!

Kann mir mal bitte, bitte jemand erklären, warum Radfahrer ständig denken, sie hätten rechts der anderen Verkehrsteilnehmer irgendwelche Rechte, wenn sie sich nicht auf einem Radweg befinden?!

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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12 Antworten zu Lebensretter

  1. Chris sagt:

    „Kann mir mal bitte, bitte jemand erklären, warum Radfahrer ständig denken, sie hätten rechts der anderen Verkehrsteilnehmer irgendwelche Rechte, wenn sie sich nicht auf einem Radweg befinden?!“

    Gerne! Der Sachverhalt ist in der StVO geregelt, genauer §5 (8):
    „Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.“

    Dabei sollte man als Radfahrer natürlich immer noch sein Hirn einschalten und nicht jede kleinste Lücke ausnutzen und sich auch nicht gerade so an der Ampel aufstellen, dass man nicht mehr gesehen wird (toter Winkel!).
    Mir hilft oftmals – sowohl als Radfahrer als auch als Autofahrer – Augenkontakt oder auch mal eine freundliche Geste. Dann kann sich jeder auf die Situation einstellen!

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Das mit dem „Hirn einschalten“ ist der Dreh- und Angelpunkt(nicht nur bei Radfahrern)! Natürlich dürfen sie rechts vorbei, aber doch nicht, wenn man neben einem zum Stehen kommt, der rechts blinkt, zumal es der erste in der Schlange ist. Wer es trotzdem tut, der WILL unter die Räder. Nicht umsonst habe ich nämlich die Radwege erwähnt. Wer dort fährt, weil er dazu verpflichtet ist, MUSS durchgelassen werden. Dagegen müßte sich ein geradeausfahrender Radler ohne Radweg links neben den Rechtsabbieger stellen! Das hat dieser hier nicht getan und somit gegen den Paragraphen verstoßen(welcher auch immer), der besagt, daß man andere Verkehrsteilnehmer weder behindern noch belästigen soll.

  2. Gustav sagt:

    Die dürfen das – das ist sogar ihr gutes Recht.
    Siehe Link und den Paragraphen der STVO dazu § 5 Absatz 8 StVO. Wissen viele Autofahrer leider nicht.
    Um solche Situation wie die von dir beschriebene zu umgehen halte ich als Fahrradfahrer so, dass mein Vorderrad kurz hinter dem Hinterrad des ersten Autos steht. So kann der erste Abbiegen oder ähnliches und der Zweite sieht mich gut.
    Gustav

  3. So'n Typ sagt:

    Kann mir mal bitte, bitte jemand erklären, warum Radfahrer ständig denken, sie hätten rechts der anderen Verkehrsteilnehmer irgendwelche Rechte, wenn sie sich nicht auf einem Radweg befinden?!

    Weil sie das laut StVO auch haben:

    § 5, Abs. 8 StVO: Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

    Ist natürlich alles schwammig formuliert, was „ausreichender“ jetzt genau heißt. Für ihn scheint es ausreichend gewesen zu sein.
    Und natürlich ist es dumm, sich freiwillig neben ein rechts-blinkenden Auto zu bewegen. Es ist aber auch genauso dumm, dass man als Fahrradfahrer oft genug genau dahin gezwungen wird (benutzungspflichtiger Radweg).

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Was den ersten Teil deines Statements anbetrifft, gilt das gleiche wie bei Chris´ Kommentar. Die Sache mit dem Radweg ist zwar auch Sch… , aber dort WEISS ich um seine Rechte. 🙂

  4. morphium sagt:

    Und genau wegen solchen Leuten fahre ich im stockenden Verkehr / an Ampeln mit meinem Auto 10cm vom Bordstein entfernt.

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Das nützt heutzutage schon nichts mehr, denn dann gehen sie den Umweg über den Fußweg, sind somit auch wieder vor dir und haben dich gleichzeitig zum Feindobjekt erklärt, weil du ihnen ihr „Recht“ auf freie Fahrt genommen hast. Bei der nächsten Gelegenheit sperren sie dich extra. Es handelt sich hier nämlich schon lange um einen „Glaubenskrieg“ und somit ist alles erlaubt – beiderseitig(leider)!

  5. Felix S. sagt:

    Ich mache auch gerne hinten die Tür zu, so bleibt ihm nur das unzulässige ausweichen auf den Bürgersteig, sofern kein Radweg vorhanden oder das hinten anstellen. Ist nämlich kein Radweg vorh. müssten sie theoretisch das Rad über die FUSSGÄNGERAMPEL schieben, da sie ja dort als Fussgänger gelten. Sofern nix vorhanden haben Sie sich hinten anzustellen da sie damit au der Straße ohne gesonderten Radweg, als normale Verkehrsteilnehmer gelten. Es ist also normal die Tür zuzumachen und auch euer gutes Recht. Solltet ihr also mal so eine Situation haben weißt ihn auf eure und seine Rechte hin und fertig ist. 😀

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Ja klar hast du recht damit und so kann man es machen, aber – Ich weigere mich, die Flinte ins Korn zu werfen und Radfahrer per se als hirnlose Idioten abzustempeln! Es muß doch möglich sein, sie soweit hinzubiegen, daß sie wenigstens sich selbst nicht in lebensgefährliche Situationen bringen. Das Schwierige an der ganzen Sache ist ja auch, daß laut meiner höchst privaten Theorie von 30% Wissen und Können zu 70%Charakter im Straßenverkehr auch hier greift. Vielfach ist es ja so, daß der autofahrende Macho auf dem Fahrrad zum radfahrenden Macho mutiert! Was für mich ein Zeichen dafür ist, daß es verkehrsrechtlich eigentlich keine Probleme gäbe, wenn es nicht psychische gäbe.

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