Grundgesetze

Man lernt doch immer wieder dazu! So las ich gerade auf meiner Suche nach einer passenden Überschrift für den heutigen Beitrag erstmalig vom „Rheinischen Grundgesetz“. Ein Teil dessen ist nämlich der Ausspruch: „Et kütt wie et kütt„. Genau dieser Spruch ist es, der im Taxigeschäft immer wieder Wahrheitswert gewinnt.
So war ich heute abend schon auf Feierabendkurs, dachte aber die Kreditkarte am Müllerbrunnen noch mitzunehmen. Also hin, angemeldet und sich wieder dem Schachspiel gewidmet. Wenige Minuten später hörte ich hinter mir Motorengeräusch – Ein Kollege kam dazu. Um zu sehen, um wen es sich handelt, sah ich auf´s Display und… Mußte feststellen, daß ich gar nicht angemeldet bin! – Ein Desaster, vor allem wenn man auf einen „Fliescher“ hofft! Ich ging also nach hinten, um den Wechsel zu erbitten, wobei aber die Reaktion des Kollegen so abgrundtief enttäuscht wirkte, daß ich anfügte: „Du mußt aber nicht“. Wenn ich es wirklich selbst versaubeutelt haben sollte, mich anzumelden, kann ich nicht auch noch ihn reinreiten. Er nahm den letzten Satz auch dankbar an und so sah ich ihn also folgerichtig zur Bestellzeit abrauschen. 🙁
– Aber Moment mal, der rauschte eigentlich zu sehr, und zwar so, als wäre er gezündet! Tatsächlich zeigte die Uhr 2 Minuten vor der Bestellzeit an. Da ist seine momentane schlechte Laune natürlich kein Wunder. In dieser Minute tat er mir richtig leid, denn seine Gefühlsachterbahn fuhr am Ende nach unten. Nun kam ich also doch noch zu meiner Abschlußfahrt, allerdings nicht zum Flughafen, sondern nach Blasewitz. Vielleicht hat der Kollege wenigstens auch eine gute Fahrt bekommen, vielleicht sogar zum… Na ihr wißt schon. 😉
Und so konnte man wieder feststellen, daß man in unserem Geschäft das mentale Befinden schneller  wechselt als die Unterhosen.

Et kütt halt wie et kütt    PUNKT

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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2 Antworten zu Grundgesetze

  1. Thomas sagt:

    Da sieht man es mal wieder,unkollegialität wird vom Taxigott sofort bestraft.Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein,daß wenn ein Kollege vor einem aus irgendeinen Grund nicht eingebucht wahr ihm seinen Platz zugesteht,er wartet schließlich schon länger. Mann,Mann mit solchen Leuten möchte ich nicht im Schützengraben liegen.

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Nein, ganz entschieden nein! Der Kollege nahm an, (nehme ich an 😉 ) daß ich bereits vermittelt bin und hat sich voller Vorfreude eingebucht. Wenn ich ihn jetzt bei der Kollegenehre packe und mich nach vorne bringe, habe ich eigentlich meine eigene Unfähigkeit nur zementiert. Man muß auch mal den Mut finden, sich selbst zu bestrafen, damit man sich das für später merkt.
      Eines hast du auch nicht bedacht: Es gibt Schlitzohren, die sich bewußt nicht einbuchen, um auf keinen Fall vor der vermeintlich einträglichen Vorbestellung weggerufen zu werden und sich dann erst anzumelden, wenn ein zweiter kommt. Das sind dann die Oberschlauen, die noch nicht lange dabei sind und denken, sie hätten diesen „Trick“ erfunden, obwohl er wahrscheinlich schon kurz nach der Steinzeit praktiziert wurde. 🙂
      Mein Hintermann konnte nicht wissen, wie es wirklich war.

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