Pfui für Gesetzgeber

In letzter Zeit mache ich mir oft den Spaß, den Fahrprüfungskatalog zu beantworten. Natürlich macht man dabei manchen Fehler, denn man merkt deutlich, daß die StVO nicht von Praktikern, sondern Theoretikern erstellt wurde. Was ich aber heute erlebt habe, schlägt alles. Da wurde gefragt, wann man Hupe oder Lichthupe betätigen darf. In den drei Antworten waren zwei, die das Überholen beinhalteten! Warum, um alles in der Welt, soll oder will ich vor dem Überholen hupen?! Das bringt doch gar nichts und ist sogar noch kontraproduktiv, denn durch diese oft falsch verstandene Regel fühlt sich ein Überholter oft gemüßigt zu hupen, WEIL er überholt wurde und das als persönlichen Angriff auf seine Ehre wertet:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
1.wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
2.wer sich oder Andere gefährdet sieht

(Dies ist ein Auszug aus: Gesetze im Internet)

Deshalb frage ich mich, wer in der Gesetzgeberschaft noch nie ein Fahrzeug geführt hat, sich aber trotzdem herausnimmt, Regeln zu erstellen.

Pfui! sage ich da nur

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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1 Antwort zu Pfui für Gesetzgeber

  1. Marcello sagt:

    Kein Schwachsinn, sondern in manchen (eher südlichen) Ländern völlig normal und sinnvoll. Es kann ja nicht das Problem des Überholenden sein, wenn der Vorausfahrende die Regeln nicht kennt. Man weiß: „Obacht, ich werde gleich überholt“ und kann sich darauf einstellen. Schlicht und einfach ein Mittel zu Kommunikation…

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