Geschäftsschädigung

Im Laufe des heutigen Tages kam ich am späten Vormittag am Bhf DD-Neustadt vorbei, sah nur 2 Wagen dort stehen und dachte mir: „Die Gelegenheit ist günstig, hier stelle ich mich jetzt hin.“ Irgendwann nach gefühlten 5 Jahren war ich auch schon Erster und wartete freudig erregt auf meine nächste Kundschaft. Es dauerte zwar noch eine Weile, aber schließlich näherten sich mir drei etwas ratlose Damen(sehr dankbare Kundschaft!) und fragten nach dem Hotel XY. Mein Fehler war, daß ich vor dem Antworten noch kurz überlegte und Luft holte. Diesen kurzen Augenblick unterbrochener Kommunikation nutzte ein Pärchen offensichtlich norddeutscher Abstammung, die gerade knapp daneben ihr Kippchen rauchten, um spontan und ungefragt reinzuquaken! Von dort käme man selbst gerade und das wäre gar nicht weit und man bräuchte sich nur ein Familienticket kaufen, weil das nicht so teuer wäre, und dann müßte man von hier aus mit der Straßenbahnlinie Nummer irgendwas bis zum Platz irgendwo fahren und dann noch etwa 200m laufen und dann wäre man schon da! Die Damen waren natürlich sehr dankbar und nahmen den Ratschlag sofort an. Zu dritt werden sie für die Fahrkarte etwa dasselbe bezahlt haben wie für die Fahrt mit mir, allerdings in der dreifachen Zeit! Tja, was soll´s?! Des Menschen Wille ist sein Himmelreich. Aber das war ja alles nicht so schlimm, denn die nächste Kundschaft kam ja schon etwa 40 Minuten(!) später. Alles in allem war das ein Aufenthalt von etwa 140 Minuten!

Und deshalb frage ich an dieser Stelle: „Ja Himmel, Arsch und Zwirn, gibt es denn kein Gesetz gegen Geschäftsschädigung durch ungefragtes Hineinquaken?!“

PS: Ortskundige können ja mal raten, welches Hotel gemeint war. 🙂

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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