Öffentlicher Arbeitsstau

Wie das oftmals ist, so gab es auch heute kein Taxiereignis, das es wert gewesen wäre, hier Erwähnung zu finden. Wie gut ist es dann doch, wenn man abends fernsehen kann und die wirklichen „Gags“ des Lebens brühwarm serviert bekommt.
So bekam man heute zu hören, daß junge, gut ausgebildete Menschen im öffentlichen Dienst fast ausschließlich befristete Stellen bekommen. Wenn man bedenkt, daß ebendiese Personengruppe die neuesten Erkenntnisse gelehrt bekommen hat, ist das kaum zu verstehen. Wenn man sich aber vor Augen führt, wie öffentlicher Dienst funktioniert: dann schon!
Öffentlicher Dienst ist – wie soll ich sagen? – ganz einfach so wie DDR im Westen! Die beschriebenen jungen Leute machen im Prinzip die Arbeit, haben aber keine Chance aufzusteigen. Das liegt daran, daß sie den bereits vorhandenen, etablierten KollegInnen Bericht erstatten müssen, woraufhin diese ebenfalls die Kennung des Neuen, aber zusätzlich die Erfahrung haben. Sollte einer  dieser jungen Menschen besser erscheinen als ein Altgedienter, läßt man einfach den befristeten Vertrag auslaufen. So erreicht man, daß die altgedienten KollegInnen mit ihrem fe… etwas breiteren Hintern nicht vom Stuhl gestoßen werden können. Das funktioniert selbst auf die Gefahr hin, daß die Arbeit nicht mehr so richtig geschafft wird. Wenn nämlich das Amt mal richtig arbeiten muß, dann läßt es sich das auch extra bezahlen! Das merkt man zum Beispiel daran, daß man bei verspätetem Eingang eines Ordnungsgeldes für das folgende Bußgeldverfahren noch einmal extra zahlt, und zwar ganz egal, ob das schuldhaft geschah oder nicht.
Man kann also für die Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung konstatieren:

Erich, wir haben dich nicht vergessen!

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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2 Antworten zu Öffentlicher Arbeitsstau

  1. Huuh sagt:

    Meine Meinhung dazu ist, dass eine moderne Stadt sich ausschließlich über Buß- und Ordnungsgeld sowie Hundesteuer finanzieren soll. Dazu rege ich an, den Besitz eines Hundes nicht nur zu besteuern, sondern von vornherein (oder hintenraus) als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Bei hintenraus gilt der strafverschärfende Tatbestand des Wiederholungsfalles, denn wie sollte es anders gehen?

    Das Mitführen von jeglichem, auch totem Getier – ausgenommen Pferde, Einhörner – in öffentlichen Verkehrsmitteln (auch Taxis) ist eine Ordnungsstraftat im besonders schweren Fall, bei dem das Bußgeld mit einem Faktor von mindestens 3,5 zu multiplizieren ist. Achtung: Im Sinne dieser (Ver)ordnung gelten Hackepeter oder Sülzsalat als Tier bzw. tierähnliches Gepäck.

    Vorfinanzierung.

    In Anbetracht der beschlossenen Schuldenpremse schlage ich folgendes vor: Jeder Mensch wird irgendwann zum Verbrecher, wenn er es nicht schon lange ist. Deshalb wird die längst überholte Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt. Der Stadtrat möge also beschließen, dass jeder Bürger bei seiner Geburt 10.000 Euro Vorauszahlung in einen zu bildenden Fonds für Ordnungswidrigkeit einzubringen hat.

    Wer keine trotz der gegebenen Anreize keine Ordnungswidrigkeit begeht ist selber schuld und zahlt dafür vor- und rückwirkend Bußgeld.

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Das Bestrafen der Mitführung von Tieren ist bestimmt eine gute Sache, aber mit der Kontrolle auf diese kann es Probleme geben. Daß Hackepeter als Tier bzw. dessen Einzelteil gilt, ist logisch, denn es existiert ein sehr exklusives 3D-Puzzle, bei welchem man aus 5 Zentnern Hackepeter ein Schwein zusammensetzen muß. Aus verständlichen Gründen hat hier der Zeitfaktor entscheidende Bedeutung. Was ist aber mit Lebewesen wie der Filzlaus, landläufig auch despektierlich „Sackratte“ genannt, welchselbiger Ausdruck diesen possierlichen Tierchen nicht im entferntesten gerecht wird. Wer also soll Fahrgäste auf das Mitführen dieser Spezies kontrollieren?! Man stelle sich nur mal das Szenario vor: Der Fahrgast sagt: „Zum Flughafen bitte!“ und ich „Hosen runter!“. Das geht doch nicht!
      Mit den 10.000 € Vorauszahlung ist das auch so eine Sache. Was nun, wenn das Neugeborene den Betrag nicht flüssig hat?! Dann wäre es ja widerrechtlich auf der Welt!
      Deshalb schlage ich vor, die Abgabe VOR der Geburt einzufordern, was bei Nichtzahlung die Möglichkeit der Zwangsabtreibung offenließe.

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