Taxifahrer als Mißbrauchsopfer

Heute habe ich eine Geschichte gehört, die solch eine extrem unangenehme Schlitzohrigkeit erzählt, wie man sie selten antrifft:
Ein Kollege steht schon fast 1 Stunde am Stand und überlegt sich schon die Kapitulation, als es doch noch klingelt. Auftrag ist eine Adresse etwas am Rande der Stadt mit dem zusätzlichen Vermerk „Gepäckhilfe“. Das kling immer gut, denn das bedeutet reisen und das geht dann entweder vom Bahnhof oder vom Flughafen. Beides wäre eine lohnende Fahrt gewesen. Entsprechend freudig erregt kommt der Kollege dort an. Die ältere Kundin mit 2 Stöcken begrüßt ihn schon vor dem Haus und erklärt, sie fahre zur Kur nach XXX, das liegt etwa 150 km entfernt. In Hochstimmung bittet er sie, Platz zu nehmen, worauf sie sagt: „Sie müssen aber noch meinen Koffer von oben holen, der steht vor der Wohnungstür.“ Die war nun leider in der 5. Etage, aber was tut man nicht alles in seinem Glück. Als er mit dem Koffer unten angekommen ist, zückt die Dame einen Autoschlüssel, nach dessen Drücken ein benachbartes Auto aufblinkt. „Dort hinein bitte. Ich fahre selbst. Vielen Dank!“ SCHOCK!
Trotz der netterweise gegebenen 10 Euro ist diese Aktion noch unverschämter als der Transport von Umzugsgut mit dem Taxi für vielleicht 10,-€ Gesamtkosten, wo ein Transporter wahrscheinlich 50,-€ gekostet hätte.

Das ist glatter Mißbrauch von Taxifahrern!

PS:  Interessant ist ja nun folgender Aspekt: Wenn die Dame gar nichts gegeben hätte, welches Recht hätte der Kollege dann gehabt? Schließlich ist sie ja nicht einmal eingestiegen.

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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29 Antworten zu Taxifahrer als Mißbrauchsopfer

  1. opatios sagt:

    Das sollte ein Taxiunternehmen am besten in den AGB verankern- es ist eine Dienstleistung mit Anfahrt, aber ohne Beförderung.
    Eine andere solche Dienstleistung wäre z.B. das Geben von Starthilfe am Privatfahrzeug, an dem die Batterie leer ist. Manche Taxiunternehmen machen das und verlangen eine Pauschale dafür.

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      So etwas sollte gar nicht angeboten werden. Taxifirmen sind Transportunternehmen und keine Kofferkuli-Vermittlung.

      • opatios sagt:

        Aber nur wenn die Serviceleistung in den AGB steht, kann das Taxiunternehmen sie auch wirklich abrechnen, wenn keine Fahrt zustande kommt. Sonst kann der Nicht-Fahrgast sich ja wunderbar rausreden…

        Es ist ja damit nicht gesagt, dass eine Taxizentrale diese „Vor-Ort-Dienstleistung“ auch annehmen muss, wenn die Zentrale sie ausruft. Manche Zentralen sollen ja nicht mal Botenfahrten annehmen. Und die von mir oben genannte Starthilfe ist auch eine Leistung, die die Taxifahrer (zumindest hier) erbringen *können* wenn sie *wollen*, es aber nicht *müssen*, die Zentrale bietet den Auftrag nur an und schaut ob sich ein Freiwilliger findet.

        • opatios sagt:

          Korrektur:
          Es ist ja damit nicht gesagt, dass eine Taxizentrale diesem Auftrag für “Vor-Ort-Dienstleistung” auch annehmen muss, wenn ein Kunde anruft und sie haben will. ..

    • morphium sagt:

      opatios: Nicht nur manche, sondern auch das von Bernd:
      http://www.taxi-dresden.de/i16:c_Wie%20setzt%20sich%20der%20Fahrpreis%20zusammen.html

      „Starthilfe 10,49 EUR“

      Bernd, das solltest du eigentlich auch wissen.

      morphium

  2. Avatar-Foto Bernd sagt:

    @opatios
    Da kennst du unsere Zentrale aber noch nicht! Die nehmen alles an!
    @morphium
    Ganz abgesehen davon, daß das nicht mein Unternehmen, sondern die Genossenschaft aller Dresdner Taxiunternehmer ist, kenne ich natürlich die Dienstleistung „Starthilfe“ und heiße sie auch gut. Das ist nämlich eine ganz klare Kraftfahrer-Hilfeleistung, die man z.B. auch „können“ muß. Ich würde fast vermuten, so zwischen 30-40% aller KollegInnen kriegen eineStarthilfe nicht auf die Reihe. Bei einem weiteren Prozentsatz verbietet der Chef seinen Leuten die Starthilfe, weil dabei schon Batterien „hochgegangen“ sind.

    • MsTaxi sagt:

      Als 3. Hindernis kommt noch hinzu, dass manche Taxameter die Leistungsschwankungen bei der Starthilfe ausgesprochen übelnehmen und aus dem Zähl-Leben scheiden können. Und für die Kosten eines neuen Taxameters müsste ich viel Starthilfe leisten…

      • Avatar-Foto Bernd sagt:

        Falls das wirklich passiert (ist), sollte sich der Hersteller dieser Geräte mal ein paar Gedanken machen. Das ist ja fast so, als wenn eine Waschmaschine den Kontakt mit Wasser nicht verträgt.

  3. Matthias sagt:

    War die Haustür noch offen? Dann hätte ich den Koffer wieder vor die Wohnungstür gebracht.

    Andererseits: Wenn bereits bei der Vorbestellung klar gesagt wird, dass es nur um das Koffertragen geht und die Anfahrt und das Tragen bezahlt werden – warum nicht. Da kann sich doch ein kräftiger Taxler überlegen, ob er noch eine Stunde am Stand herumsteht oder zwischendurch ein paar Euro verdient und mal wieder seinen Kreislauf in Schwung bringt – das lange Sitzen im Taxi ist ja auch nicht so gut 😉

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Tja, das ist ja die Krux – die Ehrlichkeit!
      Aber warum eigentlich beim Kofferschleppen aufhören?! Es gibt so viele Dienstleistungen, die man als Taxifahrer zwischendurch erledigen könnte, und zwar auch solche, die etwas qualifizierter sind.
      Also, meine sehr verehrten Fahrgäste, falls sie ihren Computer mal wieder auf Vordermann bringen möchten: Rufen Sie mich an! (Ich schreibe bewußt nicht: „RUF! MICH! AN!“, denn das wäre wieder eine andere Dienstleistung.)

  4. anonym sagt:

    M. E. hat das Ganze überhaupt nichts mit AGB zu tun. In AGB steht manches drin, viele Klauseln sind schwebend unwirksam, nur muß eben erst ein Gericht feststellen, welche das sind. Aber AGB sind überhaupt nicht erforderlich, generell nicht und hier auch nicht.

    Dieser Anruf war vermutlich eine bewußte Täuschung. Wenn ich hier in Berlin mal ein Taxi telefonisch bestelle (was sehr selten vorkommt), wird von der Zentrale IMMER nach dem Fahrtziel gefragt. Wenn der Angerufene diese Frage nicht stellt, ist er ja mitschuldig daran, wenn er dann auf so etwas hereinfällt. Wenn der Anrufer ein Fahrtziel genannt hat (das sich ja vom Ausgangsort der Fahrt unterscheiden müßte), kann er dann auch nicht erfolgreich herumtricksen.

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Die Fahrtzielfrage wäre eine Variante, aber so viel ich weiß, fragt unsere Zentrale so gut wie nie nach dem Fahrtziel. Warum auch, denn wir haben Beförderungspflicht und müssen die Fahrt sowieso machen, auch wenn sie kurz ist. Einen anderen Sinn hat diese Frage nicht. Wenn es mehrere Vermittlungen gibt, kann man doch bei Kurzfahrten ganz mitfühlend anmerken, daß leider gerade alle Wagen im Einsatz sind und man es doch 30 Minuten später noch mal versuchen solle.Das macht natürlich keiner, sondern nimmt eine andere Vermittlung. Diese Taktik nennt man „Rosinen aus dem Kuchen picken“ (trifft man bei Chauffeurdiensten oft).

      • impetrare sagt:

        Also die Dresdner 211211 fragt schon wo es hingehen soll.
        Mir fällt das allerdings oft auf wenn ich von Ausserhalb anrufe (Freital, Radebeul, Radeberg).
        8×8 fragt immer, ist schon klar. Da die ja nach der Fahrt wieder einrücken müssen wenn sie keine Anschlussfahrt haben ist da aber auch der Planungsaufwand etwas höher, mit Rosinenpickerei hat das wenig zu tun.

        Aber da fällt mir folgende Geschichte ein:
        Ich stehe früh halb Fünf am DRS ruft mich ein Kolege an das er jetzt losläuft weil er seit >20 Minuten auf das Taxi wartet.
        Da wollten die 3 oder 4 Taxen die am DRS standen wohl nicht zur Alexander Herzen Str fahren, ist ja nur ein Katzensprung.
        Das die ganze Fahrt (DRS->AHS->DRS) maximal 15 (eher 10) Minuten gedauert hätte die Taxen aber noch mindesten 30 Minuten nur rummstanden hat die Taxler eher nicht interessiert.

        • Avatar-Foto Bernd sagt:

          Du hast sehr richtig erkannt, daß die 211211 nach dem WOHIN fragt, wenn du von außerhalb Dresdens anrufst. Das hat nur einen einzigen Grund: Wenn du nach Dresden reinfährst, ist es egal, aber wenn du VON außerhalb NACH außerhalb willst, werden 5,-€ Zuschlag fällig. Auf diesen Umstand wirst du dann hingewiesen.
          Zu deiner ´Geschichte´folgendes: Ich lese deutlich heraus, daß du über Vermittlungsvorgänge von Taxis in Dresden Null Bescheid weißt. Aber du meckerst! Hier die Auflösung des Knotens: Erst einmal muß ich gestehen, daß ich nicht weiß, was AHS und DRS sein soll. Das ist aber auch egal. Wenn ein Taxi am Stand steht, ist es per Funk eingebucht. Der kommende Auftrag geht immer an das erste Fahrzeug in der Reihe, wenn nicht besondere Kriterien gefragt sind, die dieser nicht erfüllen kann. Mit Erhalt des Auftrags wird er gleichzeitig ausgebucht. Er MUSS diesen Auftrag also ausführen, sonst kriegt er nämlich gar keinen mehr! Fährt er – wie du schreibst – trotzdem nicht los, gibt es nur einen einzigen Grund: Er hat den Auftrag einfach nicht gekriegt! Das kommt gerade am Stand „Eiche Klotzsche“ oft vor, denn hier gibt es durch die alte Villa davor ein Funkloch. Da du von der A.Herzen-Str. schreibst, ist dieserHalteplatz zuständig. Warum der manuelle Noteingriff nicht erfolgte, ist natürlich wieder ein anderes Problem. Das löst man aber nicht, indem man sich über diese Idioten von Taxifahrern ereifert, sondern durch beispielsweise eine E-Mail-Anfrage an unsere Zentrale.
          Gelle?!

          PS: Zum Thema Rosinenpickerei: Glaub´s mir einfach… Bitte!

          • impetrare sagt:

            AHS = Alexander Herzen Straße, war nicht so schwer nachdem sie sich kurz vorher im Text versteckte
            DRS=IATA Code für Flughafen Dresden, das sollte man als Taxifahrer in Dresden wissen.
            Der Taxistand am Käthe Kollwitz PLatz ist nur tagsüber besetzt. Da steht meist schon ab 19:00 keiner mehr. Um 04:00 schon mal gar keiner.
            Die nächste Halte die wirklich zuverlässig Nachts besetzt ist dürfte (außer DRS) bei der Scheune sein.

            Was mich so im Nachhinein wundert, ich habe eigentlich noch nie ein Taxi unbesetz am DRS abfahren sehen. Dafür das ich da recht oft bin und das das mit die nächste Halte am Micropolis ist wundert mich das schon.

            Warum mich die Vermittlung nach dem Ziel fragen sollte weil der Fahrer einen Zuschlag eingeben muss verstehe ich auch nicht so ganz.

            Was den E-Mailkontakt zur 211211 angeht, da kann man sich auch gleich mit einem Stein unterhalten, da sind die Antworten individueller

            „Zum Thema Rosinenpickerei: Glaub´s mir einfach“

            Geglaubt wird in der Kirche …

            • Avatar-Foto Bernd sagt:

              Nach deinem Satz: „DRS=IATA Code für Flughafen Dresden, das sollte man als Taxifahrer in Dresden wissen.“ sollte ich dich eigentlich mit „impertinare“ ansprechen, denn ich finde es schon reichlich impertinent, daß mir ein Außenstehender sagt, was ich als Dresdner Taxifahrer wissen muß. Doch sei´s drum, da ich wahrscheinlich etwas dümmer bin, erklär´s mir! Beschreib mir bitte, woraus sich diese Abkürzungen zusammensetzen und vor allem – warum ich das wissen muß!
              Aber erst einmal eine Erklärung für dich: Wenn du von außerhalb ein Dresdner Taxi anforderst, wirst du nach dem Ziel gefragt, um dich gegebenenfalls auf deine Verpflichtung zur Zahlung eines Zuschlages hinzuweisen. Wenn man dir das nicht sagt, könntest du ja hinterher „Späne“ machen, wenn du diesen zahlen sollst. Da du dies ja somit vor der Fahrt erfährst, kannst du in diesem Moment noch von dem Auftrag zurücktreten, wenn nicht, bist du an den Zuschlag gebunden. Es handelt sich hiermit also um eine vertragsrechtliche Notwendigkeit. Damit ist diese Frage erschöpfend erklärt, da ich davon ausgehe, daß du weißt, was „Recht“ oder „Vertrag“ oder „Notwendigkeit“ bedeutet.

  5. MsTaxi sagt:

    Unverschämtheit, sowas!

    Ich hätte den Koffer stehen gelassen und mir den Staub von den Reifen geschüttelt, hier kam nämlich überhaupt kein Vertrag nach PBefG zustande, denn „Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegt die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen (§1,1 PBefG). Der Koffer fällt also nur in den Auftragsumfang, wenn die Dame auch mit dem Taxi fährt. Was eine Zentrale darüber hinaus annimmt, ist Service und somit kein must have in Sachen Beförderungspflicht.

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Ja das ist wirklich ein schöner Testfall, an dem man feststellen kann, wie jeder Kollege so mental drauf ist. Man sollte das direkt mal absichtlich machen und die Reaktionen festhalten.

  6. Mariha sagt:

    Boah, kann die, wenn sie zwei Stöcke hat, überhaupt ihr Fahrzeug verkehrssicher führen? Ich denke defenitiv NEIN, ich hätte die Polizei angerufen, so eine Unverschämtheit gehört bestraft, und dazu noch den Straßenverkehr gefährden, pfui.

  7. malenki sagt:

    Gibt es in der Dresdner Taxitarifordung (TTO) keinen Absatz für eine Fehlfahrt innerhalb der Stadt/ des Pflichtfahrgebietes?
    Alternativ schaltet man das Taxameter an, sobald man für den Kunden tätig wird – dann weiß man auch, was das kostet.
    Ansonsten kann man auch die „Wartezeit“minuten mit dem heruntergebrochenen Minutenpreis der Wartezeitpauschale aus der TTO multiplizieren und den Grundpreis (plus ggf den Funkzuschlag) addieren, fertig. 🙂

  8. Bernd K. sagt:

    Dass das Verhalten der oben erwähnten Dame eigentlich nicht geht, ist klar. Aber das hier verstehe ich nicht:
    „…noch unverschämter als der Transport von Umzugsgut mit dem Taxi für vielleicht 10,-€ Gesamtkosten, wo ein Transporter wahrscheinlich 50,-€ gekostet hätte.“
    Ob ich jetzt mit 10 Koffern und Taschen zum Bahnhof oder Flughafen will, meinen Großeinkauf vom Supermarkt heimtransportieren lasse oder mich mit irgendwelchem Umzugsgut nach 10minütigem Einladen von A nach B fahren lasse, das macht doch keinen Unterschied (das Auto darf natürlich nicht beschädigt werden). Ich zahle doch für die Warte-(Lade-)Zeit und für die Fahrt sowieso!

    • Avatar-Foto Bernd sagt:

      Die erste Hürde hast du ja schon erwähnt: das Auto darf nicht beschädigt werden: Das ist bei Umzugstransporten aber meistens der Fall, nämlich aufgrund der Abmessungen des Transportgutes. Ein Irrtum ist zudem, daß der Kunde bereit ist, für Ein- und Ausladezeit zu bezahlen! Solche Leute achten peinlich genau darauf daß ich die Uhr erst beim Losfahren starte und beim Ankommen sogleich stoppe. Wie sollen sie sonst ihren Sparfuchs-Status halten?!
      Außerdem: Umzüge sind meiner Meinung nach nicht Teil der Taxi-Gewerbegenehmigung.

    • MsTaxi sagt:

      Ich setze jetzt einfach mal den Fall, dass du unter deinen zu transportierenden Umzugsgütern auch eine Kiste mit zerbrechlichem Inhalt hast, Meißner von Oma geerbt o.ä.

      Wenn ich als Taxlerin nun hergehe und aus Versehen diesen Karton resp. seinen Inhalt beschädige, zahlt meine Haftpflicht nicht einen Cent, da das PBefG (und darin ist halt nun mal unser Beruf grundsätzlich geregelt, die jeweilis geltende Tarifordnung hat untergeordneten Charakter) Taxi als „gewerblichen Personentransport plus Gepäck“ ansieht. Und Umzugsgut ist halt nunmal kein Gepäck, fertig.

      Und warum sollte ich als Taxifahrerin plötzlich den Umzugsgehilfen spielen, bloß weil der Kunde die dafür eigentlich vorgesehenen Transportmöglichkeiten nicht zahlen will/ kann?

      • Avatar-Foto Bernd sagt:

        Na das ist doch mal eine Ansage! Ich vermute, du hast mal ins Gesetzblatt geguckt. Dazu war ich zu faul. 🙁
        Aber ganz genauso sehe ich das auch.
        Danke!

        • MsTaxi sagt:

          Naja, bei uns in der Stadt müssen wir uns öfter mal mit etwas seltsamen Kundenanfragen rumschlagen, z.B. „Einen Kombi zum Pro-Markt“, da kann alles hinter stecken, vom Kunden, der sich ne Kaffeemaschine gekauft hat, oder aber auch eine Kühl-Gefrier-Kombi, die der Kunde dann selbst allein einladen will. Da ist es ganz sinnvoll, wenn man Kunden klarmachen kann, wo im Zweifel die Grenzen des Gewerbes liegen.

          Ich liebe Kunden, die meinen Beruf besser kennen als ich selbst 🙂

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