Schuld sind die Juden und die Radfahrer!

Dies ist in etwa ein Zitat aus dem Film „Das Narrenschiff„. Was die Juden anbetrifft, so kann ich im Moment nichts Schuldhaftes finden, bei den Radfahrern schon!
Wenn sich ein Radfahrer bei dem derzeitigen Wetter in den fließenden Verkehr traut, dann ist er erst einmal mutig und zweitens – ist es dann kein fließender Verkehr mehr! Aufgrund der Schneesituation sind alle Straßen zwischen 15 und 25% schmaler als sonst. Wenn dann noch ein Radfahrer unterwegs ist, wird sie natürlich noch schmaler. Normalerweise haben die Straßen Radwege, die aber nicht geräumt werden. Deshalb fahren die Radler auf der Straße, die zwar meist auch nicht geräumt wird, aber von den vielen Fahrzeugen „aufbereitet“ wird. Wenn man nun am besagten Radfahrer endlich vorbei ist, dann ist man verständlicherweise glücklich. Schließlich hat man auch für Radfahrer Verständnis und findet sich damit ab, daß man etwas langsamer vorwärtskommt. Nicht aber der Radfahrer! Dieser findet sich nicht damit ab! Nachdem er viele Fahrzeuge aufgehalten hat und diese dann unglücklicherweise von einer roten Ampel aufgehalten werden, radelt er wie selbstverständlich an allen vorbei nach vorn, um dann alle ab dem 2. Fahrzeug wiederum aufzuhalten. Die Krönung war dann, daß er beim Abbiegen in eine Seitenstraße nicht deren rechte, sondern die linke Fahrbahnseite anvisierte, was einen entgegenkommenden PKW zu einem waghalsigen Manöver zwang. Als ich ihn endlich überholen konnte, habe ich ihn durch das geöffnete Fenster gefragt, ob er meint, daß sein Fahrstil in Ordnung sei. Daraufhin erntete ich nur unverständliches Gebrabbel, was bei mir 3 Fragen aufwarf:

Ist er Ausländer, ist er besoffen oder ist er einfach nur doof?

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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4 Antworten zu Schuld sind die Juden und die Radfahrer!

  1. T sagt:

    Hättest ihn mal fragen können, wieviel Beleidigungen, Dauerhupen, lebensgefährliche Überholmanöver mit 5cm Seitenabstand und Stinkefinger er an dem Tag schon hat erleben müssen. Warum soll er da freiwillig auf sein Recht verzichten – das Vorfahren an roter Ampel ist ausdrücklich erlaubt!

    Wenn die Straße nicht breit genug und ein benutzungspflichtiger Radweg nicht geräumt ist, dann ist dein Ansprechpartner die Stadtreinigung!

  2. Avatar-Foto Bernd sagt:

    @T
    Mag sein, daß es erlaubt ist, weil es nicht ausdrücklich verboten ist, aber ist es auch klug in Bezug auf den Verkehrsfluß und die eigene Gesundheit?! Wäre es ein Motorradfahrer hätte ich auch nichts dagegen. Dieser ist nämlich schneller von der Kreuzung weg als ich und deshalb mache ich auch Platz. Aber schon beim Mofa und Roller hört´s auf! Gerade wir als Taxifahrer fühlen uns auch immer dem Gesamtfluß des Verkehrs verpflichtet(einzelne Abweichler ausgenommen) und würden uns das von jedem Verkehrsteilnehmer wünschen. In Zeiten engerer Straßen durch Schnee würde es deshalb von Intelligenz zeugen, sich wenigstens an der Stelle in der Fahrzeugschlange anzustellen, an die man gelangt ist. Denn man muß sich mal Folgendes ausrechnen: Wieviel Zeit gewinnt ein einziger Radfahrer durch das Vorfahren und wieviel Zeit verlieren dadurch dutzende Autofahrer(von Linienbussen jetzt mal abgesehen).
    Fazit: Nicht Recht, sondern Mitdenken sind im Verkehr gefragt, und zwar immer und durch jeden!
    Außerdem glaube ich nicht, daß das beschriebene Exemplar bei einer weiteren Frage eine deutlicher verständliche Antwort hätte geben können.
    Zum Inhalt der angesprochenen Frage:
    Thema Beleidigung: Weiß nicht, ob ihn jemand beleidigt hat, ICH jedenfalls nicht.
    Thema Dauerhupen: Hat nicht ein einziger gemacht!
    Thema Überholmanöver: Ich überhole Radfahrer meist mit etwas mehr Abstand, als sie das bei mir tun. Mit dieser „Ein-Fingerbreit-reicht-Nummer“ zeigen sie ja selbst, daß es ihnen nichts ausmacht.
    Thema Stinkefinger: Wer macht schon bei diesem Wetter sein Fenster auf, nur um den Stinkefinger zu zeigen?

  3. Christian sagt:

    Zitat Bernd: „Fazit: Nicht Recht, sondern Mitdenken sind im Verkehr gefragt, und zwar immer und durch jeden!“

    Amen.

  4. Frank sagt:

    @T „das Vorfahren an roter Ampel ist ausdrücklich erlaubt!“

    Nein, das ist so nicht richtig. Das Vorfahren an roter Ampel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, so z.B. der Abstand zum Bordstein. In den meisten Fällen, in denen ich das beobachte, ist es sogar ausdrücklich verboten!
    Dennoch finde ich generell, dass überholen an roter Ampel eine Unsitte darstellt. Der Verkehrsfluss wird durch Radfahrer zweifelsohne gebremst, Überholsituationen sind oft gefährlich genug, da muss man nicht noch ein paar Mehrfachüberholer mit Frust im Bauch riskieren. Die Vernunft gebietet in den meisten Fällen, sich genauso hinten anzustellen, wie jeder andere auch!

    Was allerdings die unzureichende Räumung von Radwegen angeht, so stimme ich dir zu. Die Stadt ist verpflichtet, an der Stelle zu handeln, dem Radfahrer ist kein Vorwurf zu machen, wenn er auf der Straße fährt. Nur sollte er in der Situation äußerst defensiv fahren.

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