Hautprobleme

In der täglichen Politik gibt es ja immer wieder neue Probleme. Dann wiederum gibt es welche, die tauchen nach vermeintlicher Lösung plötzlich wieder auf. Außerdem gibt es noch welche, die kommen eigentlich nie zu Stuhle. Das sind solche, die in irgendeiner Weise sehr kompliziert sind und die es deshalb nach einer Zeit der Ruhe immer wieder vorhaut. …Und da haben wir schon das Stichwort!
Jeder ahnt es schon – es ist die Beschneidung. Die Problematik bei dieser ist die Tatsache, daß dies eine Sitte eines oder mehrerer Kultur- oder Religionskreise ist, die aber auch in Ländern ausgeübt werden soll, wo sie strafbar ist. Nun gab es in der Zwischenzeit wohl mehrere vermeintliche Lösungen, deren Akzeptanz aber immer wieder am anderen Kulturkreis scheiterte. Dabei finde ich die Lösung eigentlich ganz einfach: Man kombiniert einfach den fremden Kulturkreis mit deutschem Recht!
Das sähe folgendermaßen aus (für Deutschland):

Die Beschneidung muß schmerzfrei von einem Fachmann durchgeführt werden. Sie gilt als vorsätzliche Körperverletzung, aber klageberechtigt ist einzig und allein der Beschnittene. Damit er auch die Möglichkeit dazu erhält, verjährt der Tatbestand nicht.
Auf diese Weise stellt man sicher, daß nicht ein Kulturkreis uneingeschränkt über den anderen zu Gericht sitzt, denn eine mögliche Anzeige kann nur aus dem gleichen Kreis erfolgen.

Also dann: Frisch ans Werk, Justicia!

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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