Ich als bunter Vogel

Wenn man sich die Radfahrer in unserer Stadt so ansieht, dann ist jeder ein bunter Vogel und der eine ist jeweils bunter als der andere. Heute nun habe ich mir selbst das farbenfrohe Gefieder übergestülpt und samt meinem Weibchen unser Nest in Richtung „Großer Garten“ verlassen. Bis zur Zwinglistraße ging auch alles ganz gut, nur bei deren Überquerung kam es zur ersten und einzigen Verwirrung: Als nämlich die Fußgänger/Radfahrerampel grünte, bezog ich das irrtümlicherweise auf die gesamte Breite der Straße, sah und hörte aber sogleich, daß dem nicht so war. Gesehen habe ich es an der Ampel auf der Gegenseite, die noch Rot zeigte, gehört allerdings von einem etwas jüngeren Flatterviech mit schwarzem Gefieder. Es zwitscherte etwas in der Art: „Schönes Beispiel für die Kinder…“ …Schnelles, schuldbewußtes Umschauen von mir: Keine Kinder in Sicht! …? Ach so, na klar, er meint sich! Auch mein Weibchen folgte mir auf dem Fuße Rade, denn schließlich war der Leitvogel schon durch. 😉
Über den Jungspund leise schmunzelnd kurbelten wir weiter in Richtung Grüne Oase. Leise schmunzelnd deshalb, weil ich noch nicht ganz so weit bin, daß ich mir von Vögeln, die kaum halb so alt sind wie ich sagen lasse, was ich zu tun und zu lassen habe.
Na gut, ich machte einen Schusselfehler. Vielleicht war der sogar meinem Alter geschuldet?! Das macht es ja noch schlimmer: Dann hätte er dem hilflosen Alten doch helfen und ihn den Rest des Weges tragen müssen!
Etwa 10m vor der Karcherallee dann wurde es gerade grün und wir konnten nahtlos hinüberwechseln. – Siehe da, der Jungvogel fuhr auch gerade los und verschwand mit Schmackes im Grünen. Ich hatte schon Angst, daß aufgrund seiner Geschwindigkeit das Schild am Eingang zum großen Garten durch den Luftzug mitgerissen wird… Mal gucken, was issn das für´n Ding:

Die Besucherordnung des Großen Gartens

Liebe Besucher, der Große Garten ist ein bedeutendes Ensemble im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Um die Anlage auch künftigen Besuchern zu bewahren, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Das Betreten der Anlagen und gegebenenfalls das Befahren der Wege geschieht auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Grundeigentümers für Schäden besteht nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das Befahren der Wege mit Kraftfahrzeugen ist nur mit Sondergenehmigung, Radfahren, Fahren mit Rollschuhen, Skateboards oder Rollerskates nur auf asphaltierten Wegen und unter Rücksichtnahme gegenüber den Besuchern des Großen Gartens gestattet. Nicht geräumte oder nicht gestreute Wege sind für den Publikumsverkehr nicht freigegeben. Eltern haften für ihre Kinder.
Besuchern ist es grundsätzlich nicht gestattet:
a) Die Wege zu verlassen und die Grünflächen mit Ausnahme der Liegewiese in der Nähe der Freilichtbühne, Karcherallee/Tiergartenstraße zu betreten,
b) die Anlage, Bauwerke, andere Parkeinrichtungen und Pflanzen zu beschädigen, von ihren Standorten zu entfernen oder zu verunreinigen,
c) Hunde frei oder an der langen Leine laufen zu lassen,
d) in Gewässern oder Brunnen zu baden oder Tiere baden zu lassen
organisierten Sport zu treiben,
e) ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers zu reiten oder zu angeln,
f) ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers zu musizieren oder Tonwiedergabegeräte zu betreiben
g) ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Handel, Werbung, Sammlungen oder Sondernutzungen jeglicher Art und Form zu betreiben,
h) offenes Feuer zu gebrauchen, insbesondere zu grillen, oder ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers Feuerwerk zu zünden,
i) zu zelten oder zu nächtigen sowie
h) ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers für kommerzielle Zwecke zu fotografieren oder zu filmen

Wer gegen die Besucherordnung verstößt, kann aus dem Großen Garten verwiesen oder mit einem Verbot belegt werden, diesen künftig zu betreten. Ein Missbrauch der Anlage wird rechtlich verfolgt. Straftaten werden zur Anzeige gebracht. Wir bitten Sie, im Interesse aller Besucher, den Anordnungen der Mitarbeiter der Schlösser und Gärten Dresden bzw. deren beauftragten Personen Folge zu leisten und wünschen einen angenehmen Aufenthalt. Staatliche Schlösser, Burgen und Gärten Sachsen gGmbH Großer Garten Kavaliershaus G | Hauptallee 5 01219 Dresden

Na sieh mal einer an, was hier oben rot hervorgehoben ist, wußte ich schon vorher. Er wohl nicht?

Na ja, Vögel halt…

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Über Bernd

Baujahr 1955, männlich, nicht mehr zu haben, Mechatroniker, Elektriker, Technikinformatiker und - natürlich - Taxifahrer
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